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   BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08   

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https://dejure.org/2010,912
BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08 (https://dejure.org/2010,912)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2010 - X ZR 86/08 (https://dejure.org/2010,912)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - X ZR 86/08 (https://dejure.org/2010,912)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB
    Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers des Auftraggebers: Der zum Zuge gekommene Bieter als Anspruchsteller - Abfallentsorgung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2
    Voraussetzungen für Schadensersatzanspruch bei zunächst aufgrund fehlerhaftem Vergabeverfahren erhaltenen Zuschlag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zu Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers des Auftraggebers im Fall der Zuschlagserteilung im fehlerhaften Vergabeverfahren

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers des Auftraggebers: Der zum Zuge gekommene Bieter als Anspruchsteller - Abfallentsorgung

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers des Auftraggebers: Der zum Zuge gekommene Bieter als Anspruchsteller - Abfallentsorgung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2
    Voraussetzungen für Schadensersatzanspruch nach Zuschlagerteilung für den Anspruchsteller in einem fehlerhaften Vergabeverfahren

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz wegen Zuschlagserteilung im fehlerhaften Vergabeverfahren

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz wegen Zuschlagserteilung im fehlerhaften Vergabeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2
    Verurteilung zu Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers des Auftraggebers im Fall der Zuschlagserteilung im fehlerhaften Vergabeverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallentsorgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei Vergaberechtsverstößen: Hohe Hürden! (IBR 2010, 285)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • MDR 2010, 694
  • NZBau 2010, 387
  • VersR 2010, 1092
  • VergabeR 2010, 855
  • ZfBR 2010, 389
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 18/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens; Begriff der

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08
    Ersatz von negativem Interesse kommt nach der Rechtsprechung des Senats (Sen.Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NZBau 2004, 283 m.w.N.) zwar nicht nur unter den soeben erörterten Voraussetzungen in Betracht (vgl. Sen.Urt. v. 27.11.2007 - X ZR 18/07, Tz. 36 ff. VergabeR 2008, 219; BGHZ 173, 33, 39 f., Tz. 13, 14).
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75

    Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08
    Angesichts der Wettbewerbssituation, die ein dann auf Schadensersatz verklagter Auftraggeber bei einer Ausschreibung ausnutzen will und auf die sich alle Bieter einlassen, ist aber weder für den zum Zuge gekommenen Bieter ein günstigeres Ergebnis vorgezeichnet, noch ein Sachverhalt gegeben, in dem ohne das beanstandete Verhalten typischer Weise (vgl. hierzu BGHZ 69, 53, 58) kein Vertrag zustande gekommen wäre.
  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08
    Als auf Ersatz des Erfüllungsinteresses gerichteter Schadensersatzanspruch kann das Begehren jedenfalls aus Kausalitätsgründen nach der Rechtsprechung des Senats nur gerechtfertigt sein, wenn davon auszugehen ist, dass der Kläger bei in jeder Hinsicht ordnungsgemäßem Vergabeverfahren den Auftrag hätte erhalten müssen (Sen.Urt. v. 18.9.2007 - X ZR 89/04, Tz. 8, VergabeR 2008, 69 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08
    Im Falle einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung durch den Auftragnehmer soll nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar der Auftraggeber als Ersatz seines negativen Interesses unter Aufrechterhaltung des geschlossenen Vertrags den Betrag fordern können, um den er die Leistung zu teuer erworben hat (BGHZ 114, 87, 94).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 34/04

    Aufklärungs- und Hinweispflichten der Vergabestelle im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08
    Ersatz von negativem Interesse kommt nach der Rechtsprechung des Senats (Sen.Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NZBau 2004, 283 m.w.N.) zwar nicht nur unter den soeben erörterten Voraussetzungen in Betracht (vgl. Sen.Urt. v. 27.11.2007 - X ZR 18/07, Tz. 36 ff. VergabeR 2008, 219; BGHZ 173, 33, 39 f., Tz. 13, 14).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 282/02

    Ansprüche des Bieters bei grundloser Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08
    Ersatz von negativem Interesse kommt nach der Rechtsprechung des Senats (Sen.Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, NZBau 2004, 283 m.w.N.) zwar nicht nur unter den soeben erörterten Voraussetzungen in Betracht (vgl. Sen.Urt. v. 27.11.2007 - X ZR 18/07, Tz. 36 ff. VergabeR 2008, 219; BGHZ 173, 33, 39 f., Tz. 13, 14).
  • BGH, 16.01.1991 - VIII ZR 14/90

    Schadensersatzpflicht einer Bauherrengemeinschaft gegenüber dem Treuhänder

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08
    Ein Grundurteil darf nur ergehen, wenn zumindest wahrscheinlich ist, dass dem Kläger im Betragsverfahren jedenfalls etwas zugesprochen werden muss (z.B. BGH, Urt. v. 16.1.1991 - VIII ZR 14/90, NJW-RR 1991, 599, 600 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.2001 - V ZR 170/00

    Aufhebung und Zurückverweisung bei Verbindung von Zahlungs- und

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08
    Das führt zu einem Auseinanderfallen der Zuständigkeiten, das aus prozessökonomischen Gründen unerwünscht sein mag, aber aus dem Rechtsfehler des Berufungsgerichts folgt und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in anderen Fällen hingenommen werden muss (vgl. BGH, Urt. v. 20.7.2001 - V ZR 170/00, NJW 2002, 302; v. 24.11.1987 - VI ZR 42/87, NJW 1988, 1984).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08
    Das führt zu einem Auseinanderfallen der Zuständigkeiten, das aus prozessökonomischen Gründen unerwünscht sein mag, aber aus dem Rechtsfehler des Berufungsgerichts folgt und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in anderen Fällen hingenommen werden muss (vgl. BGH, Urt. v. 20.7.2001 - V ZR 170/00, NJW 2002, 302; v. 24.11.1987 - VI ZR 42/87, NJW 1988, 1984).
  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Ein auf das positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch eines Bieters setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass dem Bieter bei ordnungsgemäßem Verlauf des Vergabeverfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen und dass der ausgeschriebene oder ein diesem wirtschaftlich gleichzusetzender Auftrag vergeben worden ist (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 48/97, BGHZ 139, 259; Urteil vom 26. Januar 2010 - X ZR 86/08, VergabeR 2010, 855 Rn. 16 - Abfallentsorgung I).
  • BGH, 08.12.2020 - XIII ZR 19/19

    Flüchtlingsunterkunft

    (1) Mangels gegenteiliger Feststellungen des Berufungsgerichts ist die Voraussetzung erfüllt, dass das Angebot, das der Bieter im Vergabeverfahren abgegeben hat, in jeder Hinsicht den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprochen haben muss (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2010 - X ZR 86/08, NZBau 2010, 387 Rn. 16 - Abfallentsorgung; BGH, Urteil vom 5. Juni 2012 - X ZR 161/11, NZBau 2012, 652 Rn. 13 - Fachpersonalklausel).
  • BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11

    Zivilrechtlicher Anspruch eines potenziellen Bieters in einem künftigen

    Sollte das Berufungsgericht infolge der vorgenannten Abwägung eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB gegenüber der Klägerin bejahen, so steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der auf das positive Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch einem bei der Zuschlagserteilung übergangenen Bieter unter Kausalitätsgesichtspunkten zu, wenn ihm bei ordnungsgemäßem Verlauf des Vergabeverfahrens der Auftrag hätte erteilt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2010 - X ZR 86/08, VergabeR 2010, 855 Rn. 16 - Abfallentsorgung).
  • OLG Köln, 23.07.2014 - 11 U 104/13

    Schadensersatzansprüche eines Bieters wegen Aufhebung einer Ausschreibung

    Denn Ersatz seines entgangenen Gewinns kann ein grundsätzlich ersatzberechtigter übergangener Bieter nur dann verlangen, wenn er ohne den Verstoß und bei auch ansonsten ordnungsgemäßer Vergabe den Zuschlag hätte erhalten müssen (vgl. nur BGH, Urteil vom 3.4. 2007 - X ZR 19/06 (OLG Dresden), NZBau 2007, 523; BGH, NZBau 2004, NZBau 2004, 517; NZBau 2006, 797; Motzke/ Pietzcker/ Prieß, VOB, Syst V Rdnrn. 211f.) und wenn der ausgeschriebene oder ein diesem wirtschaftlich gleichzusetzender Auftrag vergeben worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10, MDR 2013, 136, juris; Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 48/97, BGHZ 139, 259, juris; Urteil vom 26.01.2010 - X ZR 86/08, NZBau 2010, 387, juris).
  • OLG Schleswig, 19.12.2017 - 3 U 15/17

    Aufhebung vergaberechtswidrig: Anspruch auf entgangenen Gewinn?

    Ein Anspruch auf Ersatz ihres entgangenen Gewinns (in Höhe der Teilsumme von 9.112,50 Euro) wäre nur begründet, wenn die Klägerin den Auftrag bei rechtmäßiger Durchführung des Vergabeverfahrens hätte erhalten müssen und der ausgeschriebene oder ein diesem wirtschaftlich gleichzusetzender Auftrag vergeben worden ist (BGH, Urteile vom 08.09.1998, X ZR 48/97, BGHZ 139, 259, vom 26.01.2010, X ZR 86/08, VergabeR 2010, 855 [Rn. 16] und vom 15.01.2013, X ZR 155/10, NZBau 2013, 319 ff.).
  • LG Bonn, 31.03.2011 - 14 O 81/09

    Schadensersatz wegen einer verspätet gelieferten Sendung im Rahmen eines

    Voraussetzung für den Ersatz des Nichterfüllungsschadens ist nämlich immer, dass der nicht berücksichtigte Bieter, hier: die Klägerin, den Zuschlag erhalten hätte und dabei die einschlägigen Vorschriften des Vergaberechts beachtet worden wären (vgl. zuletzt BGH VersR 2010, 1092, 1093: "...in jeder Hinsicht rechtmäßigem Vergabeverfahren...").
  • LG Magdeburg, 22.11.2013 - 7 O 1504/12

    Schadensersatzklage eines übergangenen Bieters im Vergabeverfahren:

    Ein auf das positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch eines Bieters setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass dem Bieter bei ordnungsgemäßem Verlauf des Vergabeverfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen und dass der ausgeschriebene oder ein diesem wirtschaftlich gleichzusetzender Auftrag vergeben worden ist (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 48/97, BGHZ 139, 259; Urteil vom 26. Januar 2010 - X ZR 86/08, VergabeR 2010, 855 Rdn. 16 - Abfallentsorgung I).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 6 U 172/12

    Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch im Unterschwellenbereich!

    Ein Schadensersatzanspruch kann bei einem Vergabeverfahren nach höchstrichterlicher Rechtsprechung immer nur einem einzigen Interessenten zustehen, nämlich dem Bieter, der ohne den jeweiligen Vergabefehler und auch bei ansonsten ordnungsgemäßem Vergabeverfahren den Auftrag hätte erhalten müssen (BGH, Urteil vom 26.1.2010, X ZR 86/08, zitiert nach Juris).
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